Konzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sportverein FSV-Jüchen
1. Grundsätze und Haltung
– Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Gewalt (sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Machtmissbrauch, Diskriminierung).
– Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen hat oberste Priorität.
– Förderung einer Vereinskultur von Respekt, Transparenz und Achtsamkeit.
2. Prävention
2.1 Strukturen und Rahmenbedingungen
– Verankerung des Themas im Leitbild und in der Satzung des Vereins.
– Benennung von Vertrauenspersonen (m/w/d), die unabhängig und geschult sind.
– Einrichtung klarer Melde- und Beschwerdewege.
– Verpflichtung aller Trainer:innen, Betreuer:innen und Ehrenamtlichen zur Unterzeichnung eines Ehrenkodex.
2.2 Personal und Qualifizierung
– Erweitertes Führungszeugnis für alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen.
– Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zu Prävention, sensibler Kommunikation, Nähe-Distanz-Regelungen.
– Aufklärung über Grenzverletzungen, Machtverhältnisse und Abhängigkeiten.
2.3 Regeln im Vereinsalltag
Klare Verhaltensregeln:
• Keine Einzeltrainings in geschlossenen Räumen ohne Einsichtsmöglichkeit.
• Respektvolle Sprache, kein „derber Umgangston“.
• Körperkontakt nur im sportlich notwendigen Rahmen.
• Digitale Kommunikation: keine privaten Chats zwischen Trainer*in und Minderjährigen.
Transparente Trainings- und Wettkampfsituationen (z. B. „4-Augen-Prinzip“, offene Türen).
2.4 Aufklärung und Beteiligung
– Workshops für Kinder und Jugendliche zum Thema Rechte, Grenzen, Selbstschutz.
– Informationsveranstaltungen für Eltern, um Sensibilität zu fördern und Vertrauen in den Verein zu stärken.
– Aktive Einbindung der Mitglieder in die Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte.
3. Intervention
3.1 Verfahren im Verdachtsfall
– Handlungskette bei Grenzverletzung oder Verdacht:
1. Wahrnehmen – Ernstnehmen – Dokumentieren.
2. Sofortige Information der Vertrauensperson.
3. Einschaltung externer Fachstellen (z. B. Kinderschutzbund, Sportfachverbände, Polizei bei akuter Gefährdung).
– Keine eigenmächtigen Befragungen oder Konfrontationen mit Beschuldigten durch Vereinsmitglieder.
3.2 Unterstützung der Betroffenen
– Schutzmaßnahmen (z. B. Trainingspause für Beschuldigte, Begleitung der Betroffenen).
– Vermittlung an Beratungsstellen, Therapeut:innen oder Notrufstellen.
– Stärkung der Betroffenen-Perspektive: Betroffene bestimmen, welche Schritte sie mitgehen können.
4. Kommunikation & Transparenz
– Veröffentlichung des Schutzkonzepts auf der Website und im Vereinsheim.
– Regelmäßige Evaluation und Anpassung des Konzepts (mind. alle 2 Jahre).
– Offene Kommunikation über die Haltung des Vereins: Gewaltfreier Sport als Qualitätsmerkmal.
5. Netzwerke und Kooperation
– Zusammenarbeit mit:
• Landessportbund / Fachverband.
• Lokalen Beratungsstellen (z. B. Kinderschutzbund, Frauenberatungsstellen).
• Jugendämtern.
– Teilnahme an Kampagnen und Fortbildungsprogrammen.